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CVJM

Benutzungsordnung des CVJM-Vereinsgartens (Jahnstraße)
(Stand Januar 2009)

1. Anmeldung
Der Vereinsgartenverwalter nimmt die Anmeldung, sowie die terminliche Abstimmung der Gesamtnutzung vor.

2. Zulassung
Für die Benutzung sind folgende Gruppen zugelassen:
a) Gruppen des CVJM Weissach
b) Gruppen der Evangelischen Kirchengemeinde Weissach
c) Mitarbeiter und Mitglieder des CVJM Weissach und deren Angehörige
d) Weissacher Kindergärten und Gruppen der Weissacher Schule
e) auswärtige CVJM-Gruppen
f) auswärtige Gruppen der Evangelischen Landeskirche
g) weitere Personen und Gruppen auf Anfrage

Gruppen, bei denen die Gefahr besteht, daß es zu Störungen der öffentlichen Ordnung kommt, werden nicht zugelassen. Die letztendliche Entscheidung trifft der Vorstand.

Feiern von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht erlaubt – auch nicht mit Erlaubnis der Eltern. Ausnahmeregelungen gelten für CVJM-Mitglieder und aktive Mitglieder, jedoch in Absprache mit dem Vorstand.

3. Anmietung
Die Anmietung muß schriftlich erfolgen. Angaben über den Grund der Anmietung, sowie die Anzahl der Personen, müssen geleistet werden. Die anmietende Person muss volljährig und geschäftsfähig sein.

4. Kaution
Für die Belegung sowie für die Schlüsselübergabe muss eine Kaution in Höhe von 100,- EUR hinterlegt werden. Bei Abnahme und Rückgabe der Schlüssel wird die Kaution wieder zurückerstattet. Bei Verlust des Schlüssels behält sich der CVJM Weissach vor die komplette Schließanlage auf Kosten des Mieters auszutauschen.

5. Gebühren (Tagespreise)
a) Platz und WC:
60,-
b) Erdgeschoss und Platz:
Heizung bei Bedarf:

100,-
15,-
c) Oberer Raum und Teeküche:
Heizung bei Bedarf:

60,-
15,-
d) b) und c):
Heizung bei Bedarf:

125,-
25,-

Mitglieder und Mitarbeiter des CVJM Weissach, Weissacher Schulen und Kindergärten zahlen die Hälfte. Für Gruppen des CVJM Weissach und der Evangelischen Kirchengemeinde ist die Benutzung kostenlos.

6. Benutzungsordnung
Der Platz, sowie die Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind dem Vereinsgartenverwalter mitzuteilen.
Der Mieter haftet für die entstanden Schäden.
Das befahren des Platzes mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Zufahrt darf nur zum Be- und Entladen benutzt werden.
Für die Sitzgelegenheiten im Freien dürfen nur speziell dafür vorgesehenen Stühle/Tische oder Biertischgarnituren verwendet werden.
Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet.
Die benutzten Räume müssen nass herausgewischt werden. WCs und Küche sind vom Mieter zu reinigen.
Sonntags müssen die Räume bis 11:00 Uhr geräumt und gereinigt sein.
Die Abnahme erfolgt durch den Platzverwalter und den Mieter.

7. Zelten
Zelten ist nur für eigene Gruppen gestattet.

8. Grillbenutzung
Grillholz ist von jeder Gruppe selbst mitzubringen. Feuer darf nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle gemacht werden.

9. Abfallentsorgung
Der anfallende Müll ist von jeder Gruppe vollständig auf eigene Kosten zu entsorgen. Andernfalls wird die Beseitigung durch den CVJM Weissach durchgeführt und die entstandenen Kosten dem Veranstalter berechnet.

10. Allgemeines
Die Benutzung des Platzes und der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Grundsätzlich sind den Anweisungen des Platzverwalters Folge zu leisten.
Das Jugendschutzgesetz sowie die vorgeschriebene Nachtruhe sind einzuhalten.
Bei Verstoß gegen die Platzordnung behält sich der CVJM Weissach vor, den Mieter sofort von der Platznutzung auszuschließen.

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